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Wärmeplanungsgesetz

28. September 2023

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Am 16.08.2023 wurde der überarbeitete Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für ein Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vom Bundeskabinett beschlossen.

Das Wärmeplanungsgesetz soll angewendet werden, um eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Wärmeenergie zu fördern. Es legt Rahmenbedingungen und Strategien fest, um den Wärmebedarf in verschiedenen Sektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr effektiv zu planen und zu steuern. Das Gesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, Treibhausgasemissionen zu mindern und die Energieversorgung zu diversifizieren.

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen.

Das Wärmeplanungsgesetz enthält Mindestziele für den Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Es legt den Rahmen für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest.

Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Die Wärmenetze sollen bis dahin zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.

Bis 2045 müssen dann alle Wärmenetze klimaneutral sein. Es muss dann also 100 Prozent Erneuerbare Energie eingeleitet werden. Für neue Wärmenetze soll gelten: Bereits ab dem 1. Januar 2024 müssen in jedes neue Wärmenetz mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme eingeleitet werden.

Das Ziel des Wärmeplanungsgesetzes besteht darin, langfristige Energieziele zu erreichen und eine ressourceneffiziente, klimafreundliche und stabile Wärmeversorgung zu gewährleisten. Es fördert die Koordination zwischen Regierungsbehörden, Unternehmen und der Gesellschaft, um eine nachhaltige Energiezukunft zu gestalten.

Ihre Kommune benötigt eine nachhaltige, effiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung? Sprechen Sie uns an!

Wir helfen Ihnen dabei, den lokalen Bedarf an Wärme in Ihrem Gebiet zu analysieren und entwickeln konkrete Versorgungskonzepte zur Dekarbonisierung. Dies umfasst den Ausbau vorhandener als auch den Bau neuer Netze. Um den Wärmebedarf innerhalb einer Kommune zu ermitteln, müssen umfangreiche Daten aus verschiedenen Quellen gesammelt werden. Auf Basis dieser Daten wird der Wärmebedarf und das Potenzial erneuerbarer Energien in der Kommune genau analysiert.

Die SEEGER ENGINEERING GMBH entwickelt Zielszenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung. Dabei werden die lokalen Potenziale und Bedarfe ermittelt und Wärmenetze identifiziert. Zukunftsweisende Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Umweltwärmequellen und industrielle Abwärme werden dabei berücksichtigt.

Bei der Untersuchung orientieren wir uns an den Merkblättern und technischen Informationen zum BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze), da die Förderungen über die BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) über Bundesebene laufen.

Die Vorgaben der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Bestandsgebäude zum Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien soll erst gelten, wenn die kommunalen Wärmepläne vorliegen. Daher sind die Fristen im Wärmeplanungsgesetz und in der GEG-Novelle miteinander verzahnt.

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