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Auszug:
Berlin, 30.04.2025: Der Fachverband Holzenergie (FVH) begrüßt die Einleitung des Hinweisverfahrens 2025/4-VI der Clearingstelle EEG|KWKG zu der Frage, wie bei bestehenden Biomasseanlagen die Begrenzung des anzulegenden Wertes nach § 39g Abs. 6 EEG genau zu berechnen ist. Nach Ansicht des Verbands kann dieser Passus mit den kommenden EEG-Ausschreibungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bestehender Biomasseanlagen führen.
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