Pressemitteilung des DEPV Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.
Neue MAP-Richtlinie tritt ab 1. April 2015 in Kraft
Quelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH
Deutlich erhöhte Förderung für Pelletfeuerungen und neu Fördertatbestände
Die Förderung von Pelletfeuerungen wird durch eine neue, ab 1. April 2015 geltende Richtlinie des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) noch attraktiver. Für den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Heizungstausch mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW) werden die Fördersätze deutlich erhöht. Dazu kommen neue Fördertatbestände. Wer eine alte Ölheizung hat, sollte den Anlass nutzen, sie durch eine moderne Pelletfeuerung zu ersetzen, rät der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV). Für Pelletkessel ohne Pufferspeicher beträgt die Förderung nunmehr mindestens 3.000 EUR, für Pelletkessel mit Pufferspeicher 3.500 EUR und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche 2.000 EUR.
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes als PDF-Dokument sowie den dazugehörigen Informations-Flyer.
Pressemitteilung - Deutlich erhöhte Förderung für Pelletfeuerungen
DEPI-Flyer - Deutlich erhöhte Förderung für Pelletfeuerungen
Alle Unterlagen wurden vom Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) und der Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI) zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartnerin ist Frau Anna Katharina Sievers - Referentin für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.depv.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung_lesen/presse/04306058166/
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