ACHTUNG!!! Neue Novellierung des KWKG
Die Aktuelle Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (Stand 23.09.2015), welches ab dem 1.1.2016 in Kraft tritt, sieht eine Erhöhung der Förderung für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom und eine Verringerung der Förderung von eigen verbrauchtem Strom vor. Darüber hinaus soll durch eine verpflichtende Direktvermarktung für KWK-Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt die Flexibilisierung des Anlagenbetriebs fokussiert werden. Folglich werden Förderungen insbesondere bei negativen Strompreisen ausgesetzt, um Anreize für einen nicht bedarfsgerechten Betrieb von KWK-Anlagen zu vermeiden.
Die HIER dargestellten Tabellen zeigen die Förderungen von neuen KWK-Anlagen nach altem (bis 31.12.2015) und neuem (ab 1.1.2016) KWK-Gesetz.
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